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Lust - Tempel - - Tempel der Lust - Tempel der Gelüste

Montag, 15. Oktober 2012

Wifesharing-Vertrag



Vereinbarung

zwischen

Herrn: _____________________________
Als Verfügungsberechtigter, nachfolgend Inhaber der


Frau: _____________________________
nachfolgend Frau


und

Herrn: _____________________________
Als Nebennutzer der oben genannten Frau,
nachfolgend Nutzer



§ 1
Vertragsgegenstand

Der Inhaber überträgt dem Nutzer das Recht, die Frau während dem vereinbarten Zeitraum sexuell zu nutzen und zu benutzen. Dazu gehört ausdrücklich auch der vollzogene penetrierender Geschlechtsverkehr durch den Nutzer und/oder Mitnutzer(n).

§ 2
Belegungsplan (Nutzer mit mehrfach Benutzungswunsch)

Der Gebrauch der Frau durch den Nutzer wird durch einen Belegungsplan bzw. Terminplan geregelt, der monatlich gemeinsam vom Inhaber und Nutzer einvernehmlich erstellt wird. Sind weitere Nutzer für die Frau vorgesehen, entscheidet der Inhaber über strittige Termine.
Kann die Frau aus wichtigen Gründen nicht benutzt werden, erhält der Nutzer, wenn möglich, einen Ersatztermin. Während der Regel kann die Frau benutzt werden, wenn dies ausdrücklich erwünscht bzw. vereinbart ist.
§ 3
Gebrauch der Frau

Die Frau steht dem Nutzer wie folgt zur Verfügung:

  1. Für den Geschlechtsverkehr (vaginal) mit Kondom / ohne Kondom¹.
    • Die Frau achtet auf ständige Gebrauchsfähigkeit ihres Geschlechtsorgans für optimale Benutzung bzw. lustvolle Penetrierung ihres feuchten Geschlechtskanales.
  2. Für den Oralverkehr: Ja / Nein¹.
    Wenn ja: Mit Kondom / ohne Kondom¹. Wenn ohne: mit schlucken / ohne schlucken.
  3. Für den Analverkehr: Ja / Nein1.
Wenn ja:
    • Mit Kondom / ohne Kondom¹. Wenn ohne: mit Besamung / ohne Besamung.
    • Gleitmittel ist erforderlich / nicht erforderlich¹.
    • Ein Einlauf (Klistier) ist erforderlich / nicht erforderlich¹.

  1. Die Frau darf / darf nicht¹  gefesselt werden.
  2. Der Frau dürfen leichte / dürfen keine¹ Schmerzen zugefügt werden.
  3. Die Frau darf / darf nicht¹ entwürdigend behandelt werden (Dirty Talk).
  4. Die Frau darf / darf nicht¹ grundsätzlich gewaltsam benutzt werden.
  5. Der Frau dürfen / dürfen nicht¹ vaginal Gegenstände (Dildo, Vibrator etc.) eingeführt werden.
Wenn ja: dürfen / dürfen nicht¹ vaginal Gegenstände (Dildo, Vibrator etc.) gewaltsam eingeführt werden.

  1. Der Frau dürfen / dürfen nicht¹ anal Gegenstände (Plug, Dildo, etc.) eingeführt werden.
Wenn ja: dürfen / dürfen nicht¹ anal Gegenstände (Plug, Dildo, etc.) gewaltsam eingeführt werden.

  1. Die Frau darf / darf nicht¹ von jugendlichen geschlechtsreifen Mitnutzern benutzt werden.
Wenn ja. Ab ca. welchem Alter dürfen Jugendliche sie benutzen: ____

  1. Die Frau kann / soll außerdem für folgende Perversionen durch Nutzer und/oder Mitnutzer benutzt werden. Wenn ja. darf sie / darf nicht¹ gewaltsam dafür benutzt werden.:                ________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________
  2. Die Frau kann / soll außerdem aktiv folgende – perversen – Handlungen am Nutzer und/oder Mitnutzer vornehmen: ________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________
  3. Der Gebrauch der Frau während ihrer Regel ist nicht erwünscht/ erwünscht1.
  4. Die Frau darf / darf nicht¹ zu Gangbangs benutzt werden.
Wenn ja: darf sie / darf nicht¹ zu Gangbangs gewaltsam benutzt werden.

§ 5
Verhalten des Nutzers

1.    Der Nutzer verpflichtet sich die Frau  sachgerecht und sorgfältig zu behandeln, so dass es der Frau weiterhin eine angenehme Verpflichtung ist, ihm und anderen Nutzern, sowie deren Mitnutzern ihren Körper zum Gebrauch zu überlassen.
2.    Der Nutzer darf die Frau nicht verletzen oder sonstige - auch seelische - Schäden verursachen.
3.    Eine zu starke Überdehnung der Scheide oder der Analöffnung sollte vermieden werden. Ausgenommen durch dicke lange männliche Geschlechtsteile.  
4.    Der Nutzer darf keine Veränderungen (Piercing, Tätowierungen etc.) an der Frau vornehmen (lassen).
5.    Der private Umgang mit der Frau, außer für den vertragsgemäßen Geschlechtsverkehr, ist dem Nutzer nicht gestattet.
6.    Der Nutzer unterlässt jeden Versuch die Frau dem Inhaber abzuwerben oder eine Beziehung außerhalb dieses Vertrages zu gründen.
7.    Gespräche mit der Frau sind darauf zu beschränken, sie für den Geschlechtsverkehr zu stimulieren.

§ 6
Eigenheiten der Frau

  1. Vorbereitungen, die zu treffen sind, damit der Geschlechtsverkehr mit ihr möglich ist (Besondere Stimulation, alkoholisieren usw.): ________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________

  1. Besonderes Verhalten beim Geschlechtsverkehr („Schreifickerin“, Einnässen beim Orgasmus etc.): ________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________
  2. Das schwängern der Frau durch den Nutzer ist erwünscht / nicht erwünscht / nicht möglich¹.

§ 4
Teilnahme der Partnerin des Nutzers

Die Partnerin des Nutzers ist bei der Nutzung der Frau anwesend / nicht anwesend¹.
Wenn anwesend:
Die Frau soll an der Partnerin bisexuelle Handlungen vornehmen / nicht vornehmen¹.
An der Frau werden bisexuelle Handlungen vorgenommen / nicht vorgenommen¹.
Gleiche Regelungen gelten für Frauen der Mitnutzen, sowie anderen teilnehmenden Frauen.

§ 5
Mitgebrauch der Frau durch andere (z. B. Mitnutzer, Fremde, Gangbang)

Während seiner Verfügungszeit darf der Nutzer die Frau von anderen Männern mitbenutzen / nicht mitbenutzen lassen1. Im Vertrag Mitnutzer genannt.
Ist ein Mitgebrauch vereinbart, so ist die Benutzung der Frau durch die Mitnutzer nur im Rahmen dieses Vertrages zulässig. Mitnutzern ist der Samenerguss in der Frau gestattet / nicht gestattet und sie dürfen sie ohne / mit Kondom benutzen.

§ 6
Ort der Nutzung

Wo die Frau im Vertragszeitraum sexuell benutzt wird entscheidet der Inhaber / der Nutzer[1].
Über eine öffentliche zur Schaustellung und sexuellen Benutzung durch Zuschauer entscheidet der Inhaber / der Nutzer. Frau darf / darf nicht ohne Kondom von Zuschauern benutzt werden bzw. zu öffentlichen mehrfach Besamungen benutzt werden.

§ 7
Kleidung und Utensilien der Frau

Der Nutzer bestimmt welche Kleidung die Frau trägt oder ob sie während gesamter Vertragszeit nackt sein muss. Die Kosten für besondere Bekleidung und Utensilien, bzw. auch Geräte wie Dildo, Liebesschaukel usw., trägt der Nutzer.

§ 8
Kosten und Wertausgleich

Die Kosten, die erforderlich sind um die Frau nutzbar zu machen, trägt der Nutzer. Dazu gehören ggf. Fahrtkost, Getränke und auch - wenn erforderlich - Kondome.
Als Wertausgleich zahlt der Nutzer: ¹
·         Die Benutzung2 der Frau ist kostenlos.
·         Eine monatlich Pauschale von € _____.
·         Pro Termin einen Betrag von € _____.
·         Pro vollzogenem3 Geschlechtsakt den Betrag von € _____. 
·         Pro Mitnutzer einen Betrag von € ___ je Termin / Geschlechtsakt.
·         Als Ausgleich die Benutzung der Partnerin des Nutzers durch den Inhaber dieses Vertrages.

§ 9
Übergabe der Frau
Die Frau wird vaginal sowie anal Sperma bzw. Samenfrei übergeben. Sie wurde garantiert mindestens 6 Stunden lang vor Übergabe nicht sexuell benutzt, nicht durch ein männliches Glied oder Gegenstände vorgedehnt. Ihr vaginaler und analer Geschlechtskanal befinden sich im engen normal Zustand. Ebenso wird sie willig für sexuelle Handlungen übergeben und ist sofort Nutz- bzw. Benutztbar. Wenn keine Schwängerung erfolgen soll sorgt die Frau bei Benutzungen ohne Kondom bzw. vaginalen Besamungen für nötigen Schutz (Pille, Spirale etc.).

§ 10
Rückgabe der Frau  
Die Frau muss / muss nicht vaginal sowie anal von Sperma bzw. Samen gereinigt sein. Ihr Körper muss / muss nicht von Körpersäften gereinigt sein.

§ 11
Regelmäßiger Meinungsaustausch

Die Vertragspartner sind sich bewusst, dass der erstrebte Erfolg ihres Zusammenwirkens wesentlich vom gegenseitigen Vertrauen und vom fairen Miteinander abhängt. Sie werden daher alle auftretenden Fragen und mögliche Meinungsverschiedenheiten, die sich aus ihrer Zusammenarbeit ergeben, im freundschaftlichen Geist zu lösen bzw. zu überwinden  versuchen. Erfahrungen, die beim Gebrauch der Frau die zu einer besseren Befriedigung des Nutzers oder zu mehr Leistungen führten, werden die Partner einvernehmlich austauschen.


§ 12
Inkrafttreten und Laufzeit

Diese Vereinbarung tritt am ____________ in Kraft. Sie wird zunächst für die Dauer von einem ½ Jahr fest geschlossen. Danach verlängert sie sich jeweils um ein ½ Jahr, wenn sie nicht von einem Vertragspartner 1 Monate vor Ablauf gekündigt wird. Bei einem Verstoß gegen diesen Vertrag von Seiten des Nutzers, insbesondere durch den vertragswidrigen oder unsachgemäßen Gebrauch der Frau durch den Nutzer, endet der Vertrag fristlos.

§ 13
Vertragsänderungen

Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen der Schriftform.
Bei dringenden Änderungen (z.B. Frau war im Vertrag für Besamungen, Gangbangs odg. nicht vorgesehen) kann auch telefonische Zusage durch Inhaber erfolgen. In berechtigter Notlage erfolgt Zusage durch Inhaber auch nach dem Benutzungsereignis.   


___________, den __________        Der Inhaber der Frau:_________________________


                                                           Der Nutzer der Frau: _________________________


Ich, die zu benutzende Frau, habe den Inhalt des Vertrages zur Kenntnis genommen und bestätige dass ich die Vereinbarung vertragsgemäß in vollem Umfang erfüllen werde. I
Ich bestätige das ich willig bin, der Nutzer zu den vereinbarten Terminen selbstverständlich über mich, meinem gesamten Körper und ich ihm bei Übergabe zur sexuellen Benutzung zur Verfügung stehe.


Die sexuell zu benutzende Frau: _____________________________




1 Nicht Zutreffendes streichen
2 Bei normalem vertragsgemäßen Gebrauch.
3 Bei Samenerguss ist der Geschlechtsakt vollzogen.

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