Vereinbarung
zwischen
Herrn:
_____________________________
Als
Verfügungsberechtigter, nachfolgend Inhaber der
Frau:
_____________________________
nachfolgend Frau
und
Herrn:
_____________________________
Als Nebennutzer der
oben genannten Frau,
nachfolgend Nutzer
§ 1
Vertragsgegenstand
Der Inhaber überträgt dem Nutzer das Recht, die Frau während
dem vereinbarten Zeitraum sexuell zu nutzen und zu benutzen. Dazu gehört
ausdrücklich auch der vollzogene penetrierender Geschlechtsverkehr durch den Nutzer
und/oder Mitnutzer(n).
§ 2
Belegungsplan (Nutzer
mit mehrfach Benutzungswunsch)
Der
Gebrauch der Frau durch den Nutzer wird durch einen Belegungsplan bzw.
Terminplan geregelt, der monatlich gemeinsam vom Inhaber und Nutzer
einvernehmlich erstellt wird. Sind weitere Nutzer für die Frau vorgesehen,
entscheidet der Inhaber über strittige Termine.
Kann
die Frau aus wichtigen Gründen nicht benutzt werden, erhält der Nutzer, wenn
möglich, einen Ersatztermin. Während der Regel kann die Frau benutzt werden,
wenn dies ausdrücklich erwünscht bzw. vereinbart ist.
§ 3
Gebrauch der Frau
Die Frau steht dem Nutzer wie folgt zur
Verfügung:
- Für den Geschlechtsverkehr (vaginal) mit Kondom / ohne Kondom¹.
- Die Frau achtet auf ständige Gebrauchsfähigkeit ihres Geschlechtsorgans für optimale Benutzung bzw. lustvolle Penetrierung ihres feuchten Geschlechtskanales.
- Für
den Oralverkehr: Ja / Nein¹.
Wenn ja: Mit Kondom / ohne Kondom¹. Wenn ohne: mit schlucken / ohne schlucken. - Für den Analverkehr: Ja / Nein1.
Wenn
ja:
- Mit Kondom / ohne Kondom¹. Wenn ohne: mit Besamung / ohne Besamung.
- Gleitmittel ist erforderlich / nicht erforderlich¹.
- Ein
Einlauf (Klistier) ist erforderlich / nicht erforderlich¹.
- Die Frau darf / darf nicht¹ gefesselt werden.
- Der Frau dürfen leichte / dürfen keine¹ Schmerzen zugefügt werden.
- Die Frau darf / darf nicht¹ entwürdigend behandelt werden (Dirty Talk).
- Die Frau darf / darf nicht¹ grundsätzlich gewaltsam benutzt werden.
- Der Frau dürfen / dürfen nicht¹ vaginal Gegenstände (Dildo, Vibrator etc.) eingeführt werden.
Wenn ja: dürfen /
dürfen nicht¹ vaginal Gegenstände
(Dildo, Vibrator etc.) gewaltsam eingeführt werden.
- Der Frau dürfen / dürfen nicht¹ anal Gegenstände (Plug, Dildo, etc.) eingeführt werden.
Wenn ja: dürfen /
dürfen nicht¹ anal Gegenstände (Plug,
Dildo, etc.) gewaltsam eingeführt werden.
- Die Frau darf / darf nicht¹ von jugendlichen geschlechtsreifen Mitnutzern benutzt werden.
Wenn ja. Ab ca. welchem
Alter dürfen Jugendliche sie benutzen: ____
- Die Frau kann / soll außerdem für folgende Perversionen durch Nutzer und/oder Mitnutzer benutzt werden. Wenn ja. darf sie / darf nicht¹ gewaltsam dafür benutzt werden.: ________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________
- Die Frau kann / soll außerdem aktiv folgende – perversen – Handlungen am Nutzer und/oder Mitnutzer vornehmen: ________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________
- Der Gebrauch der Frau während ihrer Regel ist nicht erwünscht/ erwünscht1.
- Die Frau darf / darf nicht¹ zu Gangbangs benutzt werden.
Wenn
ja: darf sie / darf nicht¹ zu Gangbangs gewaltsam
benutzt werden.
§ 5
Verhalten des Nutzers
1. Der
Nutzer verpflichtet sich die Frau
sachgerecht und sorgfältig zu behandeln, so dass es der Frau weiterhin
eine angenehme Verpflichtung ist, ihm und anderen Nutzern, sowie deren
Mitnutzern ihren Körper zum Gebrauch zu überlassen.
2. Der
Nutzer darf die Frau nicht verletzen oder sonstige - auch seelische - Schäden
verursachen.
3. Eine
zu starke Überdehnung der Scheide oder der Analöffnung sollte vermieden werden.
Ausgenommen durch dicke lange männliche Geschlechtsteile.
4. Der
Nutzer darf keine Veränderungen (Piercing, Tätowierungen etc.) an der Frau
vornehmen (lassen).
5. Der
private Umgang mit der Frau, außer für den vertragsgemäßen Geschlechtsverkehr,
ist dem Nutzer nicht gestattet.
6. Der
Nutzer unterlässt jeden Versuch die Frau dem Inhaber abzuwerben oder eine
Beziehung außerhalb dieses Vertrages zu gründen.
7. Gespräche
mit der Frau sind darauf zu beschränken, sie für den Geschlechtsverkehr zu
stimulieren.
§ 6
Eigenheiten der Frau
- Vorbereitungen, die zu treffen sind, damit der Geschlechtsverkehr mit ihr möglich ist (Besondere Stimulation, alkoholisieren usw.): ________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________
- Besonderes Verhalten beim Geschlechtsverkehr („Schreifickerin“, Einnässen beim Orgasmus etc.): ________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________
- Das schwängern der Frau durch den Nutzer ist erwünscht / nicht erwünscht / nicht möglich¹.
§ 4
Teilnahme der
Partnerin des Nutzers
Die Partnerin des Nutzers ist bei der Nutzung der Frau
anwesend / nicht anwesend¹.
Wenn anwesend:
Die Frau soll an der Partnerin bisexuelle
Handlungen vornehmen / nicht vornehmen¹.
An der Frau werden bisexuelle Handlungen
vorgenommen / nicht vorgenommen¹.
Gleiche Regelungen gelten für Frauen der
Mitnutzen, sowie anderen teilnehmenden Frauen.
§ 5
Mitgebrauch der Frau
durch andere (z. B. Mitnutzer, Fremde, Gangbang)
Während
seiner Verfügungszeit darf der Nutzer die Frau von anderen Männern mitbenutzen
/ nicht mitbenutzen lassen1. Im Vertrag
Mitnutzer genannt.
Ist ein Mitgebrauch vereinbart, so ist die Benutzung der
Frau durch die Mitnutzer nur im Rahmen dieses Vertrages zulässig. Mitnutzern
ist der Samenerguss in der Frau gestattet / nicht gestattet und sie dürfen sie
ohne / mit Kondom benutzen.
§ 6
Ort der Nutzung
Wo die Frau im Vertragszeitraum sexuell benutzt
wird entscheidet der Inhaber / der Nutzer[1].
Über eine öffentliche zur Schaustellung und sexuellen
Benutzung durch Zuschauer entscheidet der Inhaber / der Nutzer. Frau darf /
darf nicht ohne Kondom von Zuschauern benutzt werden bzw. zu öffentlichen mehrfach
Besamungen benutzt werden.
§ 7
Kleidung und
Utensilien der Frau
Der Nutzer bestimmt welche Kleidung die Frau trägt oder
ob sie während gesamter Vertragszeit nackt sein muss. Die Kosten für besondere
Bekleidung und Utensilien, bzw. auch Geräte wie Dildo, Liebesschaukel usw.,
trägt der Nutzer.
§ 8
Kosten und
Wertausgleich
Die
Kosten, die erforderlich sind um die Frau nutzbar zu machen, trägt der Nutzer.
Dazu gehören ggf. Fahrtkost, Getränke und auch - wenn erforderlich - Kondome.
Als
Wertausgleich zahlt der Nutzer: ¹
·
Die Benutzung2 der Frau ist
kostenlos.
·
Eine monatlich Pauschale von € _____.
·
Pro Termin einen Betrag von € _____.
·
Pro vollzogenem3 Geschlechtsakt den
Betrag von € _____.
·
Pro Mitnutzer einen Betrag von € ___ je Termin /
Geschlechtsakt.
·
Als Ausgleich die Benutzung der Partnerin des Nutzers
durch den Inhaber dieses Vertrages.
§ 9
Übergabe der Frau
Die Frau wird vaginal
sowie anal Sperma bzw. Samenfrei übergeben. Sie wurde garantiert mindestens 6
Stunden lang vor Übergabe nicht sexuell benutzt, nicht durch ein männliches
Glied oder Gegenstände vorgedehnt. Ihr vaginaler und analer Geschlechtskanal befinden
sich im engen normal Zustand. Ebenso wird sie willig für sexuelle Handlungen
übergeben und ist sofort Nutz- bzw. Benutztbar. Wenn keine Schwängerung
erfolgen soll sorgt die Frau bei Benutzungen ohne Kondom bzw. vaginalen Besamungen
für nötigen Schutz (Pille, Spirale etc.).
§ 10
Rückgabe der Frau
Die Frau muss / muss
nicht vaginal sowie anal von Sperma bzw. Samen gereinigt sein. Ihr Körper muss
/ muss nicht von Körpersäften gereinigt sein.
§ 11
Regelmäßiger Meinungsaustausch
Die Vertragspartner sind sich bewusst, dass der erstrebte
Erfolg ihres Zusammenwirkens wesentlich vom gegenseitigen Vertrauen und vom
fairen Miteinander abhängt. Sie werden daher alle auftretenden Fragen und mögliche
Meinungsverschiedenheiten, die sich aus ihrer Zusammenarbeit ergeben, im
freundschaftlichen Geist zu lösen bzw. zu überwinden versuchen. Erfahrungen, die beim Gebrauch der
Frau die zu einer besseren Befriedigung des Nutzers oder zu mehr Leistungen führten,
werden die Partner einvernehmlich austauschen.
§ 12
Inkrafttreten und
Laufzeit
Diese Vereinbarung tritt am ____________ in Kraft. Sie
wird zunächst für die Dauer von einem ½ Jahr fest geschlossen. Danach
verlängert sie sich jeweils um ein ½ Jahr, wenn sie nicht von einem
Vertragspartner 1 Monate vor Ablauf gekündigt wird. Bei einem Verstoß gegen
diesen Vertrag von Seiten des Nutzers, insbesondere durch den vertragswidrigen
oder unsachgemäßen Gebrauch der Frau durch den Nutzer, endet der Vertrag fristlos.
§ 13
Vertragsänderungen
Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrages
bedürfen der Schriftform.
Bei dringenden Änderungen (z.B. Frau war im
Vertrag für Besamungen, Gangbangs odg. nicht vorgesehen) kann auch telefonische
Zusage durch Inhaber erfolgen. In berechtigter Notlage erfolgt Zusage durch
Inhaber auch nach dem Benutzungsereignis.
___________, den __________ Der Inhaber der
Frau:_________________________
Der
Nutzer der Frau: _________________________
Ich, die zu benutzende Frau, habe den Inhalt
des Vertrages zur Kenntnis genommen und bestätige dass ich die Vereinbarung vertragsgemäß
in vollem Umfang erfüllen werde. I
Ich bestätige das ich willig bin, der Nutzer
zu den vereinbarten Terminen selbstverständlich über mich, meinem gesamten Körper
und ich ihm bei Übergabe zur sexuellen Benutzung zur Verfügung stehe.
Die sexuell zu benutzende Frau:
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klasse arbeit!
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